Bauwerksprüfung

Bauwerksprüfungen sind im konstruktiven Ingenieurbau und Hochbau über den gesamten Lebenszykluses eines Bauwerks erforderlich, um die Nutzerkosten zu minimieren und frühzeitig Schäden zu erkennen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen.

Bauwerksprüfungen im konstruktiven Ingenieurbau gemäß DIN 1076

Zunehmende Verkehrsbelastungen, stetige Witterungseinflüsse sowie Tausalzbeanspruchung und Einflüsse durch Umweltverschmutzung können finanzielle oder sicherheitsbedenkliche Folgen nach sich führen.
Daher müssen gemäß der DIN 1076 Ingenieurbauwerke hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit in regelmäßigen Abständen überprüft und bewertet werden.
Ingenieurbauwerke sind Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützwände, Lärmschutzwände sowie Regenrückhaltebecken und Gabionen.
Hauptsächlich prüfen wir Autobahnbrücken, Eisenbahnbrücken, Brücken auf Bundes- und Landstraßen sowie dazugehörige Stützbauwerke und Lärmschutzwände. Zu unseren Auftraggebern gehören die Autobahndirektion, Staatliche Bauämter und private Baulastträger.

Unser Spektrum im Bereich der Bauwerksprüfungen im Ingenieurbau umfasst:
– Durchführung der Bauwerksprüfung (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen, Sonderprüfungen)
– Koordination der Prüfung (Einholung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, der Verkehrssicherung, Hebebühnen, Untersichtgeräte, Boote, Bauüberwacher Bahn, BETRA Antragsstellung)
– Auswertung der Prüfung
– Erstellung eines Prüfberichts mit SIB-Bauwerke Version 1.9.2
– Erstellung / Ergänzung des Bauwerksbuches
– Vermessung des Bauwerkes
– Erstellen von Bauwerksskizzen mit Schadensanalyse und Bewertung
– Organisation und Begleitung von Materialuntersuchungen (zerstörungsfreie Prüfungen, Bohrkernentnahme,etc.)
– Statische Berechnungen entsprechend der Nachrechnungsrichtlinie mit Ermittlung der Restnutzungsdauer
– Traglasteinstufungen
– Sanierungsplanungen

Wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau gemäß VDI Richtlinie 6200

Unbemerkte Baumängel, altersbedingte Schäden, Witterungseinflüsse, Nutzungsänderungen oder unsachgemäß durchgeführte Umbauten stellen bei Gebäuden ein sehr hohes Risiko dar, das entsprechend der Nutzungsart des Bauwerks einzuschätzen ist.
Die Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Zustand liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers bzw. des jeweiligen Nutzers.
Die Umsetzung der wiederkehrenden Bauwerksprüfungen sind für bauliche Anlagen des Bundes in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
in Verbindung mit der „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV)“ geregelt.
Weiterhin gelten die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ der ARGEBAU in Verbindung mit der VDI-Richtlinie VDI 6200.
In den Richtlinien werden die Bauwerke in Schadensfolge- bzw. Robustheitsfolgeklassen eingeteilt, nach denen die Intervalle der Überprüfungen festgelegt sind.
Wir führen wiederkehrende Bauwerksprüfungen an Hochbauten aller Materialien und Größenordnungen durch. Von weitgespannten Produktionshallen bis hin zu kleineren Häusern.

Unser Spektrum im Bereich wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau umfasst:
– Durchführung der Bauwerksprüfung (Begehung, Sichtprüfung, Eingehende Prüfung)
– Koordination der Prüfung mit Auswertung und Dokumentation
– Erstellung bzw. Ergänzung des Bauwerksbuches
– Erstellen von Schadensskizzen mit dazugehöriger Schadensanalyse und Bewertung
– Organisation und Begleitung von Materialuntersuchungen (zerstörungsfreie Prüfungen, Bohrkernentnahme,etc.)
– Überprüfung und Nachrechnung der Standsicherheit
– Sanierungs- und Instandsetzungsplanungen

Unsere Referenzen in der Bauwerksprüfung von Ingenieurbauwerken finden Sie unter Referenzen.

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