Bauüberwachung

Die Bauüberwachung findet auf Seite des Auftraggebers statt. Hier entfallen im Projektverlauf die Koordination der Bauausführung, die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, Leistungsbeschreibungen sowie den aktuellen Vorschriften.

Grundleistungen der Bauüberwachung:
– Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen,
dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
– Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen,
soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen;
Baugelände örtlich kennzeichnen,
– Führen eines Bautagebuchs,
– Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
– Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
– Rechnungsprüfung,
– Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
– Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
– bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.

Unsere Referenzen für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken finden Sie unter Referenzen.

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