SiGeKo

Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) koordiniert die Planung für Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen auf der Baustelle.

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) prüft die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) legt Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten nach Beendigung des Baus fest.

Durch den Sicherheitskoordinator (SiGeKo) sparen Sie erhebliche Zeit und Kosten (Vermeidung von Unfällen und Störfällen).

SiGeKo Leistungen: Übersicht

Die folgenden Leistungen können vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Wir erstellen für Sie gerne ein Angebot zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.

SiGeKo-Unterlage für spätere Arbeiten

Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage.

Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der baulichen Anlage (z.B. Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten).

Eine Unterlage nach § 3 Abs. 2 BaustellV ist entsprechend RAB 32 (Unterlage für spätere Arbeiten) zu erstellen, die Anforderungen an Inhalt und Form der Unterlage festlegt.

Erforderliche Angaben

  • Teil der baulichen Anlage
  • Art der Arbeit
  • Gefahren
  • Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

Weitere Angaben

Die Unterlage kann zusätzlich weitere Angaben enthalten, um zum Beispiel eine erhöhte Planungssicherheit zu erreichen, dem Bauherrn weitere Hinweise zu den späteren Arbeiten zu geben und den Unternehmern, die mit den späteren Arbeiten beauftragt werden, die Durchführung dieser Arbeiten zu erleichtern.

Weitere Angaben können zum Beispiel sein:

  • Häufigkeit der Wiederkehrenden Arbeiten
  • Aufbewahrungsort von Sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Anschlagpunkte für das Einhängen des Sicherheitsgeschirrs

Unsere Referenzen im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung Brandschutzplanung finden Sie unter Referenzen.

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